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Universitätsrat

Im Zuge der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 etablierte sich im Oktober 2003 erstmals der Universitätsrat der Kunstuniversität Linz.

Wesentliche Aufgaben des Universitätsrates*
  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats.
  • Stellungnahme zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat.
  • Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats, sowie Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats.

    *Quelle: Universitätsgesetz (UG) 2002

Funktionsperiode 2023 bis 2028

Die konstituierende Sitzung des Universitätsrates der Kunstuniversität Linz fand am 16. März 2023 statt. Die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertreter erfolgte am 24. April 2023.

Mitglieder

Vorsitzende
Mag.a Dr.in Andrea B. Braidt Stellvertretender Vorsitzender
Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina DDr.in Barbara Glück
Dr.in Prof.in Gabriele Gramelsberger
Mag. Florian Hagenauer, MBA
Prof.in Andrea van der Straeten
Julia Warmers, StEx.