Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:
Kontakt:
silvia.lettner@kunstuni-linz.at, Hauptplatz 6, Raum H6.03.24
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NEU ab dem Studienjahr 22/23!!!
Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis
spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen! Ausnahme: Anrechnung für freie Wahlfächer.
Siehe hier UG2002 §78 Abs (4) Z 2:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128&Artikel=&Paragraf=78&Anlage=&Uebergangsrecht=
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Es können Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung, also Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen erfolgreich absolviert wurden.
Es muss eine Gleichwertigkeit (Inhalte der Lehrveranstaltungen und ECTS) der absolvierten Lehrveranstaltungen mit den Prüfungen aus dem betreffenden Curriculum gegeben sein.
* Anerkennungsformulare (siehe rechts "Formulare -> Anerkennungsformular"):
- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen eingetragen, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen.
* Vorzulegen sind:
- Das ausgefüllte Anerkennungsformular inkl. Unterschrift der/des StudienadministratorIn, die die Gleichwertigkeit bestätigt
- Nachweis der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen (Abschrift der Studiendaten, Lehrveranstaltungszeugnis) - ausser es handelt sich um Zeugnisse der Kunstuni Linz. Diese müssen nicht beigelegt werden.
Wenn möglich:
- Beschreibung der Inhalte der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen, um eine Gleichwertigkeit feststellen zu können (z. B. Inhaltsnachweise in Form von Studienplänen, Modulbeschreibungen, Weblinks..)
Bitte beachten Sie auch die Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachiger Zeugnisse und die Erläuterungen zur Anerkennung von Prüfungen
Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachige Zeugnisse: Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (
Beglaubigungsliste Hochschulwesen)
Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes der freien Wahlfächer wegen ÖH-Tätigkeit (Antrag ECTS Punkte bei Körperschaft)