update 30.6.2022
Erasmus Code der KUNI Linz:
A LINZ02
Studierende können ein oder mehrere
studienrelevante Praktika oder
Graduiertenpraktika in einem
Programmland absolvieren. Die Bewerbungsunterlagen müssen 2 Monate vor Antritt des Praktikums bzw vor Studienabschluss (Graduiertenpraktikum) ausgefüllt und unterschrieben im International Office online eingelangt sein.
Die Erasmus-Studierendencharta enthält die Rechte und Pflichten von Erasmus+ Studierenden. Sie dient dazu die Studierenden über ihre grundlegenden Rechte und Pflichten im Rahmen des Erasmus+ Programms zu informieren.
Du findest die Charta unter
erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-student-charter.
Teilnahme der Schweiz:
Praktika in der Schweiz können nur eingeschränkt gefördert werden – nämlich nur dann, wenn die finanzielle Abwicklung der beschriebenen Logik folgt.
Das bedeutet, dass Praktika direkt an Schweizer Hochschulen möglich sind, aber auch an Universitätskliniken, Hochschullabors etc. Wenn Studierende diese Option in Betracht ziehen, erfolgt die organisatorische und finanzielle Abwicklung über die jeweilige Hochschule.
www.movetia.ch/en/
Teilnahme des Vereinigten Königreichs:
Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz im U.K. ist nach wie vor möglich. Nähere Informationen
hier
Mögliche Praktikumsgeber/innen
Der von der Universität als sinnvoll erachtete Praktikumsaufenthalt kann an sämtlichen Organisationen stattfinden, die im öffentlichen oder privaten Bereich - unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich - unternehmerisch in den
Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat.
Ausgeschlossen sind
- Einrichtungen oder Organe der Europäischen Union
- Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Privatpersonen
Die Kunstuniversität vermittelt keine Praktikumsplätze. Zurückgekehrte Studierende geben Erfahrungsberichte ab (Praktikaberichte erst ab 2021/22), welche
hier veröffentlich sind.
Die
Plattform erasmusintern.org ist eine Möglichkeit für Studierende, nach Praktikumsstellen zu suchen und bietet Unternehmen an, Praktikumsstellen zu veröffentlichen und geeignete Studierende zu finden.
Die von der EU besonders geförderten
Digital Skills können hier gefiltert werden.
Studierendenpraktikum
Studierende können in
jedem Studienzyklus (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) ein oder mehrere
studienrelevante Praktika absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, ein Studierendenpraktikum
nicht vor dem dritten Semester durchzuführen.
Graduiertenpraktikum
Graduiertenpraktika können nach jedem Studienabschluss (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) vorgenommen werden.
Die
Bewerbung für ein Graduiertenpraktikum hat
noch während des Studiums zu erfolgen. Bei Antritt des Graduiertenpraktikums dürfen Studierende nicht für ein weiterführendes Studium inskribiert sein.
Learning Agreement for Traineeship
Inhalte und Dauer des
Praktikums werden im Vorhinein im
Learning Agreement for Traineeships vereinbart.
Dieses Agreement wird zwischen dem Studierenden, der Entsendeeinrichtung und der Gastinstitution geschlossen. Die Vereinbarung sichert die Anerkennung des Auslandspraktikums
bei Pflichtpraktika.
Voraussetzungen
Bewerbung
Erasmus Förderung
Sprachenförderung
Versicherungsschutz
Visa
Verlängerung der Mobilität
Abschluss der Mobilität
Wichtige Websites
Studienadministratoren