Eine geförderte Mobilität von Studierenden soll unter anderem die interkulturellen Erfahrungen fördern und stärken.
Ein
Studierendenaustausch (Studium) kann nur an einer Partneruniversität der Kunstuniversität über die zur Verfügung stehenden Austauschprogramme
ERASMUS+, SEMP (Swiss European Mobility), BILATERALE KOOPERATIONEN erfolgen.
Von der Universität als sinnvoll erachtete
Praktikumsaufenthalte können an sämtlichen Organisationen stattfinden, die im öffentlichen oder privaten Bereich - unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich - unternehmerisch in den Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat.
Beurlaubte Studierende können nicht an den Austauschprogrammen teilnehmen!
Die Vertragsplätze an den Partneruniversitäten werden vom International Office ausgeschrieben und auf Basis der veröffentlichten Kriterien zuerkannt.
Austausch an Partneruniversitäten im PhD Programm
Ein Erasmus Austausch bzw. ein Bilateraler Austausch kann für die Dauer von 1 bis 2 Semestern an
Partneruniversitäten durchgeführt werden, mit denen vertraglich eine Mobilität im PhD Programm (Erasmus+ Programm: ISCED Code 9999) vereinbart wurde.
Informationen erhalten Sie im International Office.
Erlass der Studiengebühren
Bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten kann ein
Antrag auf Erlass der Studiengebühren werden
. Auskunft erhalten Sie im International Office.
Informationen zu kritischen Situationen und Corona
Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Covid-19 Situation jederzeit Änderungen sowohl an der Kunstuniversität als auch an den Partnerinstitutionen und/oder aufgrund individueller Länderregelungen ergeben können.
Detailinformationen zu
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