zum Inhalt
update 28.9.2022

Inklusionsunterstützung (Inclusion Support) für Studierende und Staff im Erasmus+ Programm:

Die Erasmus+ Inklusionsunterstützung gibt es für Studierende und Mitarbeiter_innen als zusätzliche Förderung zum regulären Erasmus+ Stipendium: Die Inklusionsunterstützung übernimmt zusätzliche Kosten/Echtkosten, welche Teilnehmer/innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Zuge der Mobilität oder während des Auslandsaufenthaltes (im Vergleich zur Lebens- und Arbeitssituation im Entsendeland)  anfallen und welche nicht mit dem Top-up (nur für Studierende) gedeckt werden können.
  • Förderfähige Kosten: Adaptierte Unterkunft und erhöhte Unterkunftskosten für Studierende, Reisekosten für Begleitung/Assistenz, Unterkunftskosten für Begleitung/Assistenz, medizinische Behandlungen im Gastland oder Heimatland, Hilfsmittel, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc. ( je nach individueller Situation), Vorbereitende Besuche (Reise- und Unterkunftskosten).
Bei der Vorbereitung Ihrer Erasmus+ Bewerbung bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Informationen gibt es im International Office.

Die Inklusionsunterstützung basiert auf Echtkosten. Gefördert werden über das Erasmus+ Projekt nur jene Kosten, die tatsächlich entstanden sind!
Wichtig für Studierende: Inklusionsunterstützung und Top-up können nicht gleichzeitig bezogen werden!

Antragstellung für Studierende und Staff

  • Den Antrag erhalten Sie im International Office.
  • Die Genehmigung des Antrags durch die Nationale Agentur (OeAD) erfolgt vorbehaltlich budgetärer Bedeckbarkeit!

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente müssen an der Hochschule aufliegen und in Kopie bzw. als Scan mit dem Antrag an die nationale Agentur (OeAD) übermittelt werden: Begleitdokumente zum Antragsformular:
  • Nachweis der Behinderung: Der/Die Teilnehmer/in muss einen offiziell anerkannten Nachweis für die Behinderung vorlegen (z.B. Kopie Behindertenpass, Bescheid über einen niedrigeren Grad der Behinderung).
  • Wenn kein Behindertenpass vorhanden ist: Ärztliches Attest im Original und nicht älter als drei Monate, welches das Ausmaß der Behinderung/Krankheit und deren Aus-wirkungen auf die akademische Mobilität erklärt.
  • Kostenaufstellung: Der Antrag muss eine genaue Aufstellung über die erhöhten Kosten enthalten, wobei die angegebenen Zusatzkosten möglichst zu belegen sind (Kostenvoranschläge, Recherche etc.).
  • Eine Aufstellung über die finanzielle Unterstützung, die durch andere Stellen erfolgt (sofern zutreffend).
  • Bei Studierendenmobilität muss aus dem Antrag hervorgehen, dass die Summe der beantragten Kosten höher ist als die Summe der monatlichen Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen für die gesamte Aufenthaltsdauer.