update 15.3.2023
Das Erasmus-Programm wird von der Europäischen Kommission (über die Österreichische Nationalargentur Lebenslanges Lernen, OeAD) gefördert.
Beim
Erasmus+ Mobilitätszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland und nicht um ein Vollstipendium.
Informationen zu den nach Zielländern gestaffelten Zuschusshöhen erhalten Sie im International Office.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
Der Mobilitätszuschuss wird
nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt.
Voraussetzung für die Erasmus-Förderung
- Zusage der Partneruniversität
- Vollständigkeit aller Unterlagen
- Learning Agreement (von der Kunstuniversität, der Gastuniversität und vom Studierenden unterschrieben)
- Absolvierung des 1st Assessment / OLS Online Language Support
Erasmus Green Travel
Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften):
- Einmalzahlung pauschal Euro 50,--
- Geförderte Reisetage/Tagessatz (maximal 4 Tage)
Nachweise sind vorzulegen.
Inklusionsunterstützung / Fewer opportunities
Inklusionsunterstützung oder ein monatliches
Top Up in der Höhe von 250,00 Euro für sozioökonomisch benachteiligte Studierende „
Students with Fewer Opportunities / Studierende mit geringeren Chancen". Diese Gruppe umfasst für Finanzierungen im Projektjahr CALL 2022 (2022/2023):
- Studierende mit einer Behinderung
- Studierende mit einer chronischen Krankheit (bei chronischer Krankheit nur dann, wenn dadurch im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht)
- Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen
nähere
Informationen dazu
Studienbeihilfenbezieher_innen
Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus+ Studiums / Erasmus+Praktikums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist.
Nach Zusage der Partneruniversität ist vom Studierenden der
Auslandszuschuss bei der
Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.
Achtung: Praktika im Ausland werden nicht gefördert!
Weitere Fördermöglichkeit
Zusätzlich kann auch eine
Sonderförderung des Landes Oberösterreich / IPS-Förderung (Hauptwohnsitz in OÖ erforderlich) beantragt werden.
Studierende mit Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern müssen sich bei ihrer zuständigen Landesregierung um eventuelle Auslandsfördermöglichkeiten erkundigen.