update 11.8.2022
Vorbereitung der Abschlussarbeit
Das Auslandsstipendium dient der
Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. Das Auslandsstipendium kann jede/r ordentliche Studierende der Kunstuniversität beantragen.
Das Auslandsstipendium berechtigt zu
keinem Aufenthalt an einer Universität im Gastland.
Aufenthaltsdauer
Gefördert wird ein Aufenthalt von
mindestens 2 Wochen bis höchstens 1 Jahr. Sollten für
das selbe Abschlussprojekt weitere Auslandsaufenthalte erforderlich sein, ist eine neue Bewerbung (mit allen geforderten Beilagen) sowie eine weitere Empfehlung der selben Betreuungsperson zeitgerecht einzureichen.
Antragskriterien
- ordentlich Studierende/r der Kunstuniversität
- Die Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage eines aktuellen Meldezettels)
- Die Beantragung des Auslandstipendiums für Österreich ist ebenso nicht möglich, wenn nur hier das Studium betrieben wird.
- Die Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.
Fördersätze
Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden. - Monatliches Top up in der Höhe von Euro 150,-- ab einem Mobilitätsstart mit 1.6.2022 für den Mehraufwand der Organisation des Auslandsaufenthaltes (keine Universitätsnetzwerke)
WICHTIG:
Bei einem Aufenthalt an einer Partneruniversität besteht kein Anspruch auf dieses Top up!
Fewer Opportunities
Monatliches Top up in der Höhe von
Euro 250,00 für die Gruppe der „
Students with Fewer Opportunities“ analog zum Erasmus-Programm. Diese Gruppe umfasst:
- Personen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit (bei chronischer Krankheit nur dann, wenn dadurch im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht)
- Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen.
Reisekostenzuschuss
Die Höhe des
Reisekostenzuschusses richtet sich gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde
- Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte III.
Änderungen sind jederzeit möglich, wobei dies auch von den budgetären Voraussetzungen abhängt. Über die Vergabe entscheidet das Vizerektorat für Kunst und Lehre, das auch einen Vergabebeirat einberufen kann.
Green Travel-Förderung
gültig ab einem Mobilitätsstart per 1. Juni 2022. Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften):
- Einmalzahlung pauschal Euro 50,--
- Geförderte Reisetage/Tagessatz (maximal 4 Tage)
Bewerbungsprozess
- Beratung/Erstkontakt mit dem International Office ca. 3 Monate vor der geplanten Mobilität (per E-Mail, persönlich oder telefonisch): siehe Kontaktdetails
- Online Bewerbung
Links zur Online Bewerbung werden vom International Office ab sofort zur Verfügung gestellt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 2 Monate vor Antritt der Mobilität eingereicht werden.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- Projektbeschreibung (max. 2 A4 Seiten, 12pt., 1.5 Zeilenabstand)
- Empfehlungsschreiben der Betreuer_in der Abschlussarbeit
- Lebenslauf
- Studienblatt
- Finanzierungsplan (Lebenserhaltungskosten, Reisekosten, sonstige Kosten sollen den vorhandenen Mitteln wie z. B. Stipendien anderer Institutionen gegenübergestellt werden.)
- Aktueller Meldezettel
- Registration Form Students Mobility (Download unter Formulare)
- Haftungsfreistellungserklärung (Download unter Formulare)
Beilagen für einen allfälligen Anspruch auf ein Top up für Studierende mit eingeschränkten Möglichkeiten / fewer opportunities (sind im Antragsformular aufgelistet)
- Geburtsurkunde Kind - ggf. Nachweis zur Obsorge (nur bei Mobilität mit Kind/ern)
- Behindertenpass (nur bei Studierenden mit Behinderung)
- ärztliches Attest und Aufstellung über die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland (nur bei Studierenden mit chronischer Erkrankung)
Bei Fragen und zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitte das
International Office kontaktieren.
Versicherungsschutz
Die Zuerkennung des Auslandsstipendiums beinhaltet
keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen!
siehe
Visum
Die/Der Studierende ist selbst verantwortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern. Informationen findest du
hier.
Erlass der Studiengebühren
Für Auslandsaufenthalte
während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von
2 Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden.
Informationen zu kritischen Situationen und Corona
Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Covid-19 Situation jederzeit Änderungen sowohl an der Kunstuniversität als auch an den Partnerinstitutionen und/oder aufgrund individueller Länderregelungen ergeben können.
Detailinformationen zu
kritischen Situationen / Corona Informationen link
Verlängerung des Stipendiums
Das
Ansuchen um Verlängerung muss bis spätestens
45 Tage vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilität im International Office eingereicht werden.
Eine Verlängerung kann bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 1 Jahr eingereicht werden!
Diese Verlängerung muss in einem Empfehlungsschreiben der Abschlussbetreuer_in gut begründet werden!
- Verlängerungsantrag (Download unter Formulare)
- Empfehlungsschreiben der Betreuerin/des Betreuers
- Zustimmung der Gastinstitution (falls eine Institution besucht wird)
- Registration Form Students Mobility (Download unter Formulare)
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
- StudienbeihilfenbezieherInnnen können zusätzlich den Auslandszuschuss bei der Stipendienbeihilfenbehörde beantragen.
- In Oberösterreich hauptwohnsitzlich gemeldete Studierende (seit mindestens 1 Jahr zum Zeitpunkt der Beantragung) können zusätzlich das IPS Stipendium beantragen. Das Stipendium wird nur für den nicht-deutschsprachigen Raum ausbezahlt.
Abschluss der Mobilität
Abschluss der Mobilität