update 6.9.2022
Die
Vorausanerkennung der im Ausland geplanten Studienleistung ist vom Studierenden im Zuge der Bewerbung nachzuweisen.
Die Vorausanerkennung bezieht sich auf das individuelle Studienprogramm an der Partneruniversität.
Für die
Anerkennung von Lehrveranstaltungen ist mit dem/der zuständigen
Studienadministratorin zu klären, ob und in welcher Form das ausländische Studienangebot angerechnet werden kann.
Sie können ebenso im Rahmen
der Vorbereitung des Bachelor-, Master- bzw. Diplomprojekts an der Partneruniversität studieren.
Die Vorbereitung der
Diplom- oder Master-Abschlussarbeit muss unter Angabe eines
‚Arbeitstitels‘ in der Studienabteilung angemeldet werden. Der
Arbeitstitel kann nach Rückkehr jederzeit wieder geändert werden!
Darüber hinaus benötigen Sie an der Kunstuniversität
eine Betreuerin / einen Betreuer, welche/r die
Vorbereitung der Abschlussarbeit bestätigt.
Die Vorbereitung einer
Bachelor-Abschlussarbeit ist durch die zuständige Studienadministrator_in zu bestätigen.
Alle im Vorfeld im
Vorausanerkennungsbescheid vereinbarten und dann im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten sollten mit (ECTS) Credits versehen und voll anerkannt werden.
Als
Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium
müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden.
Dies tritt
an der Kunstuniversität auch bei der Vorbereitung zum
Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) in Kraft.
Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters).