update 30.6.2022
- Studierende, die an der Kunstuniversität Linz inskribiert sind
- 2 absolvierte Semester
- der Aufenthalt ist nur an einer Gastuniversität möglich, mit der die KUNI ein interinstitutionelles Abkommen hat
- Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität bzw. gute Englischkenntnisse
- Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister)
- Eine Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität
- Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt
Beurlaubte Studierende können nicht an den Austauschprogrammen teilnehmen!
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur vom Wintersemester in das Sommersemester möglich und ist von der Zustimmung der Gastuniversität sowie von der budgetären Bedeckbarkeit abhängig. Die endgültige Zusage eines Studienplatzes erfolgt durch die Partneruniversität!
Besteht der bilaterale Vertrag zwischen 2 Studienrichtungen, werden die entsendenden Studierenden von ihrer Studienrichtung für den Austausch nominiert.