vom Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung - für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
Stand März 2020
Nur für Studierende
mit der Zusage eines Auslandsstudienplatzes an einer bilateralen Partneruniversität!
Das Stipendium dient zur
Förderung von
ein bis
zwei Auslandssemestern (während eines Studiums an einer österreichischen Universität der Künste).
Mit der Stipendiumszuerkennung kann bei einem Auslandsaufenthalt von
mindestens 3 Monaten ein
Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden!
Stipendienbetrag: monatlich Euro 600,--
Bewerbungsvoraussetzungen: siehe Information im download rechts
Bewerbungsunterlagen- Formloser Antrag
- Beschreibung und Begründung des Studienvorhabens
- Lebenslauf
Beilagen zu den Bewerbungsunterlagen:
- Bachelor- oder Vordiplomzeugnis
- Sammelzeugnis des laufenden Studiums
- Zulassungsbestätigung der Gastuniversität
- Kopie des Vorausanerkennungsbescheides als Nachweis für die Anerkennung des zentralen künstlerischen Faches
- Kostenaufstellung und Finanzplan
- Angabe der Bankverbindung
Eine
Verlängerung von 4 auf 9 Monate ist mit neuerlichem Feststellungsbescheid der Gleichwertigkeit der Studienleistungen und der Zulassung an der ausländischen Universität für den verlängerten Aufenthalt möglich!
Die Entscheidung trifft das Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung!
Stipendienvergabestelle und Kontakt
Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sektion IV/6
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Frau A.Dir Sylvia Rabl-Altrichter
T +43 (1) 531 20-7081
F +43 (1) 531 20-817081
sylvia.rabl-altrichter@bmbwf.gv.at
Einreichstelle: Auslandsbüro der KUNI Linz (Kontaktdaten siehe Spalte rechts)